Das System der Abrüstung in den Vereinten Nationen

Die Vereinten Nationen wurden 1945 mit dem Ziel gegründet, den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren. In Erfüllung dieser Aufgabe bemühen sich die UN seit jeher in den Bereichen der Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung.

Zum Instrumentarium des globalen, multilateralen Abrüstungs- und Rüstungskontrolldialogs gehören:

  • der Erste Ausschuss der Generalversammlung der Vereinten Nationen;
  • die Abrüstungskommission der Vereinten Nationen;
  • die Genfer Abrüstungskonferenz.

Weitere bedeutende Initiativen in den Vereinten Nationen sind:

  • das UN-Waffenregister;
  • das Institut der Vereinten Nationen für Abrüstungsforschung;
  • das Büro für Abrüstungsfragen;
  • der Beirat für Abrüstungsfragen sowie
  • die Gruppe Interessierter Staaten.

I. Erster Ausschuss der Generalversammlung der Vereinten Nationen

Der Erste Ausschuss der Generalversammlung – Ausschuss für Abrüstung und Internationale Sicherheit (Disarmament and International Security Committee) – befasst sich mit globalen Abrüstungsfragen und dazu im Zusammenhang stehenden Fragen internationaler Sicherheit. Er erarbeitet im Jahr durchschnittlich 50 Resolutionen, die er der Generalversammlung vorlegt. Diese Resolutionen sind für die Mitgliedstaaten zwar völkerrechtlich nicht bindend, entfalten jedoch oftmals beachtliche politische und moralische Wirkungen in der Weltöffentlichkeit. So ist beispielsweise das Bemühen des Ersten Ausschusses um ein Abkommen über den Handel mit konventionellen Rüstungsgütern (Arms Trade Treaty, ATT) zu erwähnen, dessen Entstehung auch vom Ersten Ausschuss forciert wird. Aufbauend auf den Entwurfsarbeiten des Ersten Ausschusses verabschiedete die Generalversammlung am 6. Dezember 2006 mit großer Mehrheit (133 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme (USA), 19 Enthaltungen) die Resolution 61/89. Damit wurde der Rahmen für einen weltweiten Verhandlungsprozess bezüglich eines Abkommens zur Kontrolle des Handels mit konventionellen Waffen geschaffen.

II. Abrüstungskommission der Vereinten Nationen (UNDC)

Die 1952 durch UN-Resolution 502 gegründete Abrüstungskommission der Vereinten Nationen (UN Disarmament Commission, UNDC) ist eine Fachkommission, welche ursprünglich dem Sicherheitsrat unterstellt war. Im Anschluss an die 1978 stattgefundene Erste Sondersitzung der Generalversammlung zu Abrüstung (Special Session on Disarmament, SSOD I) wurde die Kommission der Generalversammlung unterstellt. Sie untersteht dem Ersten Ausschuss und setzt sich aus allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen zusammen. Sie tritt jährlich für zwei Wochen zu Beginn eines Jahres zusammen, um über Abrüstung und Rüstungskontrolle zu debattieren. Als Fachkommission obliegt ihr die Klärung von Detailfragen, damit die Generalversammlung zeitnah zu einem Konsens findet und Verzögerungen vermieden werden.
Die UNDC befasst sich im Auftrag der Generalversammlung mit einem Thema aus dem Bereich der konventionellen Abrüstung sowie einem Themenkomplex aus dem Gebiet der Nuklearwaffen. Sie erarbeitet Empfehlungen und Richtlinien, die der Generalversammlung im Anschluss vorgelegt werden.

III. Genfer Abrüstungskonferenz (CD)

Die Genfer Abrüstungskonferenz (Conference on Disarmament, CD) nahm ihre Arbeit in der heutigen Form 1979 im Anschluss an die Erste Abrüstungssondertagung der Generalversammlung im Jahr 1978 auf. Die CD ist formell von den UN unabhängig, faktisch jedoch eng mit ihr verbunden. Sie stellt das weltweit einzige ständig tagende Verhandlungsforum zu Fragen der Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung dar. Ihr gehören 65 Staaten an.
Die CD war in den vergangenen 14 Jahren de facto untätig, wodurch sie zunehmend an Bedeutung verloren hat. Ursächlich dafür war die Tatsache, dass die Plenarversammlung der CD im Konsensprinzip über Mitgliedschaft, Tagesordnung, Arbeitsprogramm und Verfahrensfragen zu entscheiden hat. Vor allem die starre Haltung führender Rüstungsindustrien wie den USA und China in Bezug auf rechtsverbindliche und kontrollierbare Abrüstungsverträge haben einen Konsens immer wieder verhindert. Regelmäßig wollen sich diese Länder bedeckt halten, wenn es um gegenwärtige und künftige Rüstungsvorhaben ihrer Nation geht. Die mangelnde Einigungsbereitschaft mancher Mitgliedstaaten in Bezug auf prozessuale und inhaltliche Fragen verhinderte eine Einigung der Mitglieder auf ein Arbeitsprogramm. Dies wäre allerdings nötig um, entsprechend der Ordnung der CD, einen Verhandlungsmechanismus in Gang zu setzen. Angesichts der anhaltenden Blockade schlug UN-Generalsekretär Ban Ki-moon am 27. Juli 2011 die Einrichtung entweder einer Hochrangigen Gruppe, eines Ad-hoc-Ausschusses der Generalversammlung oder einer UN-Konferenz vor.
Dennoch hat die Genfer Abrüstungskonferenz seit 1962 eine Reihe bedeutsamer Verträge ausgehandelt. Dazu gehören:

IV. UN-Waffenregister

Das am 6. Dezember 1991 mit Resolution 46/36L unter dem Titel "Transparenz in (Waffen-) Ausrüstung" geschaffene Register der Vereinten Nationen für konventionelle Waffen (UN Register of Conventional Arms, UNROCA) dokumentiert den weltweiten Handel mit sogenannten Großkampfsystemen. Leitgedanke bei der Errichtung des UN-Waffenregisters war mit Hilfe der geschaffenen Transparenz internationale Prozesse zum Aufbau gegenseitigen Vertrauens zu unterstützen. Dadurch soll unter anderem auch ein Ausbruch von Konflikten verhindert werden. Insbesondere soll das Waffenregister dazu beitragen, mögliche oder stattfindende exzessive und destabilisierende Ansammlungen einzelner Staaten von Waffen bzw. waffenfähigem Material zu dokumentieren. Das Register erfasst sieben Waffenkategorien: gepanzerte Kampffahrzeuge, Kampfpanzer, großkalibrige Artilleriesysteme, Kampfflugzeuge und Kampfhubschrauber, Kriegsschiffe sowie Raketen einschließlich derer Start- und Abschusssysteme. Seit 2003 können die Staaten auch den Transfer von Kleinwaffen angeben. Das Waffenregister verzeichnet und sammelt die von Mitgliedstaaten beigebrachten Daten über den Transfer von Waffen, militärische Bestände sowie die (Neu-)Beschaffung durch nationale Produktion. Es hat seit seiner Schaffung im Jahr 1991 Berichte von 173 Staaten erhalten.

V. Institut der Vereinten Nationen für Abrüstungsforschung (UNIDIR)

Das Institut der Vereinten Nationen für Abrüstungsforschung (UN Institute for Disarmament Research, UNIDIR) wurde 1980 innerhalb des administrativen Rahmens des Ausbildungs- und Forschungsinstituts der UN gegründet und arbeitet seit 1982 als eigenständiges Institut in Genf. UNIDIR führt vornehmlich Studien und Forschungsarbeiten im Bereich Abrüstung und Sicherheit durch, mit dem Ziel, der internationalen Gemeinschaft im Prozess voranschreitender Abrüstung und damit verbundener Fragen zu assistieren. Das Institut forscht unter anderem in den Bereichen nukleare Waffen, Flüchtlingsfragen, Computer-Kriegsführung, regionale vertrauensbildende Maßnahmen und Kleinwaffen.
UNIDIR begünstigt durch seine Arbeit etwa in den Bereichen von Forschungsbeiträgen und Arbeitsgruppentreffen sowie dem Ausbau eines Beziehungsnetzwerks führender Experten den Dialog zu Abrüstung und Sicherheitsherausforderungen. Durch die Arbeit mit Forschern, Diplomaten, Regierungsbeamten, NGOs und anderen Institutionen schlägt UNIDIR eine Brücke zwischen der Forschungsgruppe und den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen.

VI. Büro für Abrüstungsfragen (UNODA)

Das Büro für Abrüstungsfragen (UN Office for Disarmament Affairs, UNODA) ist eine im UN-Sekretariat angegliederte Hauptabteilung, welche mit der Durchführung von Konferenzen und der Begleitung einzelner Abrüstungsregime beauftragt ist. Ursprünglich war das Büro 1982 im Zusammenhang mit der Zweiten Abrüstungssondertagung der Generalversammlung (SSOD II, 1982) einberufen worden. Zwischen 1992 und Ende 1997 war es der Hauptabteilung Politische Angelegenheiten untergeordnet. Anschließend wurde es unter dem damaligen Generalsekretär Kofi Annan umbenannt in Hauptabteilung Abrüstungsfragen (Department for Disarmament Affairs, DDA) und 2007 geändert in UNODA. UNODA bietet substanzielle und organisatorische Unterstützung für die Rechtssetzung im Bereich Abrüstung seitens der Generalversammlung und dessen Erstem Unterausschuss, der Abrüstungskommission, der Abrüstungskonferenz und anderer Foren. Die Leitung liegt bei dem Hohen Beauftragten für Abrüstungsfragen mit dem Rang eines Untergeneralsekretärs, seit 2007 Sergio de Queiroz Duarte.

VII. Beirat für Abrüstungsfragen

Der Beirat für Abrüstungsfragen (Secretary-General´s Advisory Board on Disarmament Matters) wurde 1978 geschaffen und hat im Wesentlichen drei Funktionen:

  • Ratgeber für den Generalsekretär zu Fragen der Waffenbeschränkung und Abrüstung, einschließlich zu Studien und Forschung unter der Federführung der Vereinten Nationen oder Institutionen innerhalb des Systems der Vereinten Nationen;
  • Treuhandausschuss für UNIDIR;
  • Beratung des Generalsekretärs bezüglich der Umsetzung des Abrüstungs-Informations-Programms der Vereinten Nationen.

Der Generalsekretär wählt die Mitglieder des Beirats aus allen Regionen der Welt nach ihren Kenntnissen und Erfahrungen in den Bereichen Abrüstung und internationale Sicherheit für die Dauer von zwei Jahren. Der Beirat besteht aus 15 Mitgliedern. Im Jahr 2004 hatte mit Prof. Dr. Harald Müller (Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Hessischen Stiftung Friedens- und Konfliktforschung, HSFK) ein Deutscher den Vorsitz inne.

VIII. Gruppe Interessierter Staaten (GIS)

Die "Gruppe Interessierter Staaten" (Group of Interested States in Practical Disarmament Measures, GIS) wurde 1998 etabliert und tagt in New York. Die Gruppe arbeitet thematisch im Bereich des Kleinwaffenaktionsprogramms der Vereinten Nationen. GIS hilft bei der Umsetzung praktischer Abrüstungsmaßnahmen und koordiniert die Projektarbeit zur Umsetzung des Kleinwaffenaktionsprogramms. Sie bietet als Diskussionsforum die Möglichkeit des Erfahrungsaustausches mit allen relevanten Parteien, auch Nichtregierungsorganisationen.

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